Ich rechne meine Tätigkeit in allen Rechtsgebieten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) ab, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. So gibt es keine verschleierten Kosten, keine Überraschungen und keine Missverständnisse. In der Regel bemessen sich die Kosten daher am sog. Gegenstands- oder Streitwert. Das RVG finden hier!

Wenn Sie nicht die finanziellen Möglichkeiten haben sich anwaltlich beraten oder vertreten zu lassen, so besteht die Möglichkeit beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zu stellen. Die Kosten der außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit werden dann aus der Staatskasse beglichen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Konsultierung eines Rechtsanwalts gestellt werden sollte. 


Den Antrag erhalten Sie hier! Der Antrag ist ausgefüllt, unterschrieben und mit entsprechenden Belegen bei der Geschäftstslle des Amtsgerichts einzureichen.

Sie haben nicht die finanziellen Möglichkeiten um einen Prozess oder ein Verfahren zu führen? Dann können Sie einen Antrag auf Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe stellen. 


Im Falle der Bewilligung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe werden die Kosten des eigenen Anwalts, sowie die Verfahrenskosten aus der Staatskasse reguliert. Je nach finanzieller Situation und Ausgang des Verfahrens müssen diese Kosten ggf. zurückgezahlt werden. Den Antrag finden Sie hier! Näheres entnehmen Sie bitten den  anliegenden Hinweisen. 

Die Rechtsschutzversicherung ist die beste Absicherung für den Fall eines eingetretenen Schadens. Sie zahlt in der Regel die eigenen Anwalts- sowie die gesamten Verfahrenskosten einschließlich Kosten der Beweisehebung sowie gegnerischer Anwaltskosten.

© Rechtsanwalt Dominic Stanny