Arbeitsrecht
Kündigung, Abmahnung, Lohn und Gehalt sowie Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.


Deutsch · PolskiOb im Beruf, in der Familie oder nach einem Unfall: Ich prüfe die rechtliche Lage, erläutere Ihre Möglichkeiten und vertrete Ihre Interessen – auch bei Sachverhalten mit Bezug zu Polen.
Beratungstermin vereinbarenGerne begleite ich Sie von der ersten rechtlichen Einschätzung an, suche mit Ihnen nach einer außergerichtlichen Lösung und vertrete Ihre Interessen erforderlichenfalls vor Gericht.

Kündigung, Abmahnung, Lohn und Gehalt sowie Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.
Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sowie Zugewinnausgleich.
Strafverteidigung, Jugendstrafrecht und verkehrsstrafrechtliche Angelegenheiten.
Unfallregulierung, Bußgeldverfahren und Fragen zur Fahrerlaubnis.
Erbrechtliche Ansprüche und Fragen zur Ausschlagung einer Erbschaft.
Grad der Behinderung, Rente wegen Erwerbsminderung und Angelegenheiten gegenüber Krankenkassen.
Vertragsstreitigkeiten, Gewährleistung, Rücktritt sowie Werklohn- und Schadensersatzansprüche.

Seit 2014 betreue und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten. Mein Studium absolvierte ich an der Ruhr-Universität Bochum, mein Referendariat im Bezirk des Landgerichts Dortmund. Ich berate Sie auf Deutsch und Polnisch.
Kontakt aufnehmen →Udzielam porad prawnych również w języku polskim. Nasz sekretariat może porozumieć się z Państwem po polsku. Prowadzimy także sprawy związane z polsko-niemieckim obrotem prawnym.



Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern wir in Ihrer Angelegenheit nichts anderes vereinbaren. Für die außergerichtliche Tätigkeit bemessen sich die Gebühren je nach Angelegenheit in der Regel nach dem Gegenstandswert oder innerhalb eines Gebührenrahmens. Die voraussichtlichen Kosten Ihres Anliegens besprechen wir vor der Beauftragung.

Wenn Sie diese Kosten nicht aufbringen können und Beratungshilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte vor der Erstberatung an das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht und bringen Sie den Berechtigungsschein zum Termin mit. Informationen und Antragsformulare finden Sie bei der NRW-Justiz zur Beratungshilfe ↗.
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